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Meldung: TÜV-Süd
Auch schneebedeckte Verkehrsschilder müssen beachtet werden. Der TÜV-Süd informiert über die bestehende Rechtslage München, 04. Januar 2010
Auch schneebedeckte Verkehrsschilder müssen - wenn möglich -
beachtet werden. Ein verschneites Achteck ist immer ein Stoppschild, ein
auf der Spitze stehendes Dreieck bedeutet immer «Vorfahrt gewähren», wie
der TÜV Süd in München erläutert. Vor allem wer eine Strecke nachweislich
kenne, müsse sich auf jeden Fall an die weiß verhüllten Verkehrszeichen
halten.
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