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Meldung: TÜV-Süd

Auch schneebedeckte Verkehrsschilder müssen beachtet werden.

Der TÜV-Süd informiert über die bestehende Rechtslage

München, 04. Januar 2010

Auch schneebedeckte Verkehrsschilder müssen - wenn möglich - beachtet werden. Ein verschneites Achteck ist immer ein Stoppschild, ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeutet immer «Vorfahrt gewähren», wie der TÜV Süd in München erläutert. Vor allem wer eine Strecke nachweislich kenne, müsse sich auf jeden Fall an die weiß verhüllten Verkehrszeichen halten.

Bei den dreieckigen Gefahrenzeichen gelte allerdings der Sichtbarkeitsgrundsatz. Ein unleserliches Schild könne hier auch nicht beachtet werden. In solchen Situationen rät der TÜV Süd, besonders aufmerksam und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren.

 


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