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Nachlässigkeit kostet den Kasko-Versicherungsschutz


Bei Autofahrten ins Ausland sollten die Fahrzeugbesitzer besonders darauf achten, ihren Wagen jederzeit gegen Diebstahl zu schützen.
Nachlässigkeiten kosteten möglicherweise den Kasko-Versicherungsschutz, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) zu Beginn der Frühjahrsreisesaison. Sie verweisen auf eine entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Hamburg.

Im dort verhandelten Fall war eine Familie mit ihrem Wohnmobil nach Polen gefahren. An einem Getränkemarkt gingen die Eltern einkaufen, die Kinder blieben am Auto zurück. Der Wagen war unverschlossen und eine Seitentür geöffnet - jedenfalls so lange, bis unbekannte Täter die Chance nutzten und mit dem Fahrzeug auf und davon fuhren.

Von seiner Vollkasko-Versicherung sah der Geschädigte keinen Cent. Dabei wird es laut den Verkehrsanwälten auch bleiben. Denn das OLG Hamburg warf dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, die die Assekuranz von der Leistungspflicht freistelle. Durch sein Verhalten, vor allem die geöffnete Schiebetür, habe der Kläger potenzielle Diebe förmlich eingeladen, hieß es in der Urteilsbegründung.

An einem Getränkemarkt, wo einzelne Personen nicht besonders wahrgenommen würden, könnten Täter unproblematisch auf eine günstige Gelegenheit warten und diese dann blitzschnell nutzen, ohne Verdacht zu erregen, erklärten die Richter.

"Hiermit muss ein sorgfältiger Eigentümer auch ohne weiteres rechnen", stellten sie fest. Dies gelte nicht zuletzt für ein Wohnmobil, das einen beträchtlichen Wert darstelle.

Beschluss vom 23. Dezember 2004, Aktenzeichen: 14 U 163/04, Quelle: AP

 


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