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CIVD-Mitteilung Klage gegen Fahrverbote in Umweltzonen angestrebt Caravaning Industrie Verband und Deutscher Camping Club suchen betroffene Reisemobilisten für eine Musterklage gegen Fahrverbote in Umweltzonen Frankfurt/München, 30. Januar 2008 Bereits zum 1. Januar 2008 traten die ersten Umweltzonen in Deutschland in Kraft. Eine klare Regelung für nicht nachrüstbare Reisemobile ist hingegen immer noch nicht getroffen worden. Zwar soll es Ausnahmen für Anwohner geben, für andere betroffene Reisemobilisten ist die Lage jedoch nach wie vor unklar. Aus diesem Grund sucht der Caravaning Industrie Verband zwei betroffene Reisemobilisten unter den Mitgliedern des Deutschen Camping Clubs DCC, die bereit sind, ihren Fall vor Gericht zu bringen. Die vollständigen Verfahrenskosten werden vom Caravaning Industrie Verband übernommen. „Leider haben unsere Bemühungen im Vorfeld der Einführung der ersten Umweltzonen nicht den endgültigen Erfolg erzielt. So ist beispielsweise in der Berliner Umweltzone für betroffene Anwohner keine Ausnahme vom Fahrverbot geschaffen worden. Obwohl die Caravaningbranche den zuständigen Stellen aller geplanten Umweltzonen in Deutschland ein gemeinsames Positionspapier der betroffenen Verbände vorgelegt hat und in ausführlichem Schriftverkehr und persönlichem Kontakt die für rund 200.000 Reisemobile sowie Caravaninghandel und Tourismus schwierige Lage geschildert hat,“ bedauert Hans-Karl Sternberg Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD. „Ziel ist es nun in zwei Präzedensfällen über die Gerichte Rechtsklarheit für die Betroffenen herzustellen.“ Bereits im August 2007 hatten die Verbände Deutscher Tourismusverband (DTV), Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC), Caravaning Industrie Verband (CIVD), Deutscher Caravaning Handels-Verband (DCHV), Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) und Deutscher Camping-Club (DCC) sich auf ein gemeinsames Vorgehen zum Thema Umweltzonen verständigt. Die Caravaning- und Campingbranche forderte darin uneingeschränkte Mobilität von und zum Reiseziel und Wohnort sowie Ausnahmen für Reisemobile, für die nachweislich keine Nachrüstmöglichkeiten bestehen. Die Caravaningbranche befürchtet erhebliche Verluste bei der Camping- und Reisemobilwirtschaft sowie im Einzelhandel, in der Gastronomie als auch bei den Kulturbetrieben, wenn Fahrverbote den regionalen aber auch den städtischen Reisemobiltourismus einschränken. Dies würde auch den Tourismus in Deutschland insgesamt belasten. Die Nutzbarkeit gerade auch von älteren Reisemobilen, dürfe daher nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.
Weitere Informationen zum Thema Caravaning finden Sie unter: www.civd.de
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